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Umsatzsteuer:
Grundlegende Änderung der Nachweispflichten bei umsatzsteuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferungen
Hintergrund
Innergemeinschaftliche Lieferungen sind gemäß § 4 Nr.1b i.V.m. § 6a UStG umsatzsteuerfrei. Unternehmer, die die Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Warenlieferungen in Anspruch nehmen wollen, müssen jedoch bestimmte Nachweispflichten beachten (Buch- und Belegnachweise).
Diese Nachweispflichten wurden mit Wirkung zum 1.1.2012 grundlegend geändert. Allerdings wird es laut Bundesministerium der Finanzen nicht beanstandet, wenn für bis zum 31.03.2012 ausgeführte Lieferungen der beleg- und buchmäßige Nachweis noch nach der bisher geltenden Rechtslage geführt wird. Spätestens bis 31.03.2012 sind die unternehmensinternen Prozesse bei der Belegführung anzupassen. Weitere Informationen erhalten Sie hier
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