Wie die Wirtschaft reagieren öffentlichen Einrichtungen auf den heutigen Wandel der Rahmenbedingungen und verändern sich, nicht zuletzt zur Steigerung ihrer Effizienz und zur Senkung der Kosten.
Die Entwicklung neuer Strukturen
Im Zuge dessen haben sich auch im öffentlichen Bereich Entwicklungen ergeben, die eine Beratung durch externe Spezialisten erforderlich machen. Bei Umstrukturierungen ermitteln wir zum Beispiel die für Sie optimale Rechtsform und begleiten deren Umsetzung. Die Vermögenserfassung und -bewertung werden uns übertragen, ebenso die Erstellung und Prüfung von Eröffnungsbilanzen und Jahresabschlüssen. Hierbei berücksichtigen wir die landes- und kommunalspezifischen Besonderheiten.
Als Wirtschaftsprüfer übernehmen wir Pflichtprüfungen von Eigenbetrieben oder Eigengesellschaften und beurteilen die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung (§ 53 HGrG).
Veränderte Anforderungen und neue Pflichten
Bereiche der öffentlichen Hand sind heute verstärkt im Fokus der Finanzverwaltung. Denn sie übernehmen oft Tätigkeiten, die wirtschaftsnah sind und über die Erfüllung hoheitlicher Aufgaben hinausgehen; dies begründet einen Betrieb gewerblicher Art und führt zur partiellen Steuerpflicht. Brisant ist beispielsweise die umsatzsteuerliche Würdigung von Zuschüssen. Wir stehen daher öffentlichen Institutionen der unterschiedlichsten Art für Fragen der Ertrags- und Umsatzbesteuerung zur Verfügung.
Mit umfassenden Leistungen unterstützen wir sie bei der Umsetzung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements.