Erhöhung des Mindestlohns ab 1.1.2024 und Ende der Bestandsschutzregelung

09.01.2024

Ab dem 1. Januar 2024 steigt der Mindestlohn auf 12,41 €/Stunde. Aktuell liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 12,00 €/Stunde.

Diese Änderung hat auch Auswirkungen auf die Minijob-Grenze. Diese ist dynamisch und orientiert sich am Mindestlohn. Wird der allgemeine Mindestlohn erhöht, steigt auch die Minijob-Grenze. Ab dem 1. Januar 2024 erhöht sich diese von bisher 520,00 € auf 538,00 € monatlich. Die Jahresverdienstgrenze erhöht sich entsprechend auf 6.456,00 €.

Der Mindestlohn und die Minijob-Verdienstgrenze sind seit Oktober 2022 miteinander verbunden, d.h. auch nach der Erhöhung des Mindestlohns auf 12,41 € ändert sich nichts an der max. Arbeitszeit von ca. 43 Stunden im Monat.

Auch weiterhin können Minijobber in bis zu zwei Kalendermonaten innerhalb eines „Zeitjahres“ die Minijob-Grenze um max. das Doppelte der monatlichen Verdienstgrenze überschreiten. Hierbei muss es sich um ein unvorhersehbares Überschreiten handeln, z. B. wegen einer ungeplanten Krankheitsvertretung.

Zum 31.12.2023 endet die Bestandsschutzregelung für Beschäftigte mit einem Verdienst zwischen 450,01 € und 520,00 €. Während der Übergangszeit vom 1.10.2022 bis zum 31.12.2023 blieb auch ihr Versicherungsschutz in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung erhalten. Dieser Bestandsschutz läuft nun aus und die Mitarbeiter müssen als Minijobber gemeldet werden.