Kapitalerträge - Steuereinbehalt lässt sich mit NV-Bescheinigung vermeiden

08.02.2024

Sparer können sich freuen, denn die Zeiten von Null- und Negativzinsen sind endlich vorbei. Tagesgeld-, Festgeld- und Sparbriefanlagen werfen wieder Renditen ab. Wenn Kapitalanleger mit ihrem zu versteuernden Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegen, sollten sie prüfen, ob sie sich beim Finanzamt eine „Nichtveranlagungsbescheinigung“ (NV-Bescheinigung) ausstellen lassen können.

Hinweis: Im Jahr 2024 beträgt der Grundfreibetrag 11.604 € bzw. 23.208 €, im Jahr 2023 lag er bei 10.908 € bzw. 21.816 € (jeweils für Ledige bzw. Verheiratete).

Diese für bis zu drei Jahre geltende Bescheinigung befreit vom Steuerabzug auf Kapitalerträge und führt dazu, dass Banken keine Freistellungsaufträge mehr erteilt werden müssen. Für Kapitalanleger bringt dieser Schritt sofort 25 % bis 28 % höhere Geldeingänge.

Die NV-Bescheinigung ist für alle interessant, die hohe Kapitalerträge erwirtschaften und deren Gesamteinkommen gleichzeitig niedrig ausfällt. Sie kann daher vor allem für Geringverdiener, Minijobber, Studierende und Rentner relevant sein. Auch für minderjährige Kinder kann sie sich als nützlich erweisen, denn auch Geldanlagen der Kinder fallen ohne NV-Bescheinigung unter den Kapitalertragsteuereinbehalt.

Insbesondere wer häufig Geschäfte mit wechselnden Banken macht, um stets den besten Zinssatz zu ergattern, kann von der NV-Bescheini­gung profitieren, denn dann muss der Freistellungsauftrag nicht mehr jedes Mal neu zwischen den Banken aufgeteilt werden.

Der Steuereinbehalt unterbleibt dank NV-Bescheinigung auch für Kapitalerträge oberhalb des Sparerfreibetrags (1.000 € bei Ledigen oder 2.000 € bei Verheirateten). Die Kapitalerträge kommen also vollumfänglich „brutto für netto“ beim Anleger an.

Hinweis: Die NV-Bescheinigung wird beim Wohnsitzfinanzamt mit einem Vordruck beantragt, in dem alle Einkünfte vollständig anzugeben sind. Sie entbindet von der Abgabe einer Einkommensteuererklärung für die betreffenden Jahre. Jede Bank, Bausparkasse oder Fondsgesellschaft, bei der Gewinne erzielt werden, braucht die NV-Bescheinigung im Original. Kopien, Scans oder digital versandte Fotos werden nicht anerkannt. Daher sollte bei der Antragstellung unbedingt angegeben werden, wie viele der Bescheinigungen benötigt werden. Da diese gebührenfrei erhältlich sind, sollten Sie ein paar mehr anfordern. Für die Ausstellung ist eine Bearbeitungszeit von mindestens zwei Wochen einzuplanen.