1-%-Regelung gilt auch für Alleingesellschafter-Geschäftsführer

Die Überlassung eines Firmenwagens durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer für dessen Privatnutzung führt zu einer Bereicherung des Arbeitnehmers und damit zum Zufluss von Arbeitslohn. Behauptet der Arbeitnehmer, das betriebliche Fahrzeug nicht für Privatfahrten genutzt oder Privatfahrten ausschließlich mit anderen Fahrzeugen durchgeführt zu haben, genügt dies nicht, um die Besteuerung desNutzungsvorteils auszuschließen. Etwas anders gilt, wenn die Nichtnutzung zu privaten Zwecken anhand eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs belegt wird.

Diese Grundsätze gelten laut Bundesfinanzhof auch für Alleingesellschafter-Geschäftsführer,

 

- die für ihre GmbH ertragsteuerlich als Arbeitnehmer tätig werden und

 

- denen die GmbH einen betrieblichen Pkw aufgrund dienstvertraglicher Vereinbarung auch zur Privatnutzung überlassen hat.