Bargeld im Visier der Finanzverwaltung –
wichtige Hinweise von Experten aus Finanzverwaltung und Steuerberatung.

Zum Thema ordnungsgemäße Kassenführung und Aufbewahrung von Unterlagen und Aufzeichnungen gibt es eine Fülle neuer Vorschriften über die Sie als Unternehmer unbedingt informiert sein sollten.

Folgende Fragen sollten Sie als Unternehmer daher dringend mit Ihrem Steuerberater klären:

  • Kann ich auf eine Kontierung auf den Belegen verzichten?
  • Können Office – Formate weiterhin verwendet werden?
  • Zu welchen Zeitpunkten muss ich künftig meine Buchführung erstellen und festschreiben?
  • Was sollten selbstbuchende Mandanten beachten?
  • Welche Voraussetzungen muss eine Registrierkasse erfüllen?
  • Welche Steuerpflichtige sind von den GoBD Richtlinien betroffen?
  • Welche Systeme in Ihrem Unternehmen müssen auf die Ordnungsmässigkeit im Sinne der GoBD geprüft werden?
  • Welche Daten genau sind buchführungs‐ oder aufzeichnungspflichtig und gehören somit zu den „steuerrelevanten Daten‟?
  • Was ist bzgl. Aufbewahrungspflicht von elektronischen Belegen, Daten aus Vorsystemen und Stammdaten zu beachten?
  • Was ist bzgl. Unveränderbarkeit von Buchungen und Aufzeichnungen zu beachten?
  • Wie funktioniert eine geordnete Belegablage im Sinne der neuen Vorschriften?

Kontaktieren Sie unsere Experten. Wir begleiten Sie bei der fachgerechten Umsetzung in Ihrem Unternehmen und zeigen Ihnen, wie Sie Mängel, Zuschätzungen und Sanktionen vermeiden.