Betriebsprüfung – Gute Vorbereitung zahlt sich für Unternehmen aus

15.03.2023

Warum ausgerechnet ich? Diese Frage schießt einem Unternehmer wohl als Erstes durch den Kopf, wenn er von einer geplanten Betriebsprüfung des Finanzamts erfährt. Habe ich etwas falsch verbucht? Hat das Finanzamt einen bestimmten Verdacht? Waren meine Steuererklärungen unschlüssig? Ganz gleich, ob der Unternehmer etwas zu verbergen hat oder nicht - die Anordnung einer Betriebsprüfung sorgt für Fragen und erhöhten Blutdruck.

Nach Ergehen der Prüfungsanordnung sollten Sie Ihr Hauptaugenmerk darauf richten, die Prüfung gut vorzubereiten. Nur wer den Ablauf, die Spielregeln und die Tücken einer Prüfung kennt, kann unangenehme Überraschungen vermeiden. Die Steuerberaterkammer Stuttgart hat hierfür wichtige Eckpunkte zusammengefasst:

  1. Eine Betriebsprüfung kann sich auf eine oder mehrere Steuerarten, einen oder mehrere Besteuerungszeiträume oder bestimmte Sachverhalte beziehen. Im Unterschied zu den Überraschungsbesuchen der Lohnsteuer-, Umsatzsteuer- oder Kassen-Nachschau muss eine Betriebsprüfung vom Fiskus schriftlich angekündigt werden. Damit sind Umfang, Dauer und Zeitraum der Prüfung bekannt.
  2. Wie oft das Finanzamt im Rahmen einer Betriebsprüfung vorbeischaut, hängt vor allem von der Größe des Unternehmens ab. Das Spektrum reicht vom Kleinstbetrieb, der statistisch nur sehr selten geprüft wird, bis zu Großbetrieben, die laufend geprüft werden.
  3. Die Betriebsprüfung beginnt mit der Prüfungsanordnung, in der das Finanzamt schriftlich mitteilt, wer, wann und was geprüft wird. In der Regel rufen Prüfer zuvor bereits an, um einen Termin abzustimmen.
  4. Vor Prüfungsbeginn sollten Sie Ihre Buchführung mit uns besprechen, so dass sich im Zuge einer Schwachstellenanalyse kritische Punkte, wie etwa ungewöhnliche Entnahme- oder Einlagetatbestände, aufdecken und entschärfen lassen. Während der Prüfung können wir Sie bei der Entwicklung der richtigen Strategie beraten und Lösungsoptionen aufzeigen.
  5. Die Prüfung findet meist während der üblichen Geschäfts- oder Arbeitszeit in Ihren Geschäftsräumen statt. Dabei unterliegen Sie bestimmten Mitwirkungspflichten. Sie müssen Auskünfte erteilen, Aufzeichnungen, Bücher, Geschäftspapiere und andere Urkunden zur Einsicht und Prüfung vorlegen, Erläuterungen geben, die zum Verständnis der Aufzeichnungen erforderlich sind, und die Finanzbehörde bei Ausübung ihrer Befugnisse unterstützen.
  6. Die Finanzbehörden haben bei einer Betriebsprüfung in der Regel direkten Zugriff auf Ihre Datenverarbeitungssysteme. Diese Systeme müssen dem Finanzamt alle relevanten Unterlagen digital zur Verfügung stellen.
  7. Wurden alle Unterlagen und Daten geprüft, endet die Prüfung regelmäßig mit einer Schlussbesprechung und den Prüfungsfeststellungen, die in einem Prüfungsbericht niedergeschrieben werden.