Bundesregierung will Bürger und Verwaltung von Bürokratie entlasten
Das Bundeskabinett hat am 18.09.2019 das BürokratieentlastungsgesetzIII auf den gesetzgeberischen Weg gebracht. Danach sollen die Wirtschaft, die Bürger und die Verwaltung um ca.1,1 Mrd. € entlastet werden. Im Steuerrecht sind unter anderem die folgenden Entlastungsmaßnahmen vorgesehen:
Hinweis: Mit einem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens ist noch 2019 zu rechnen. Wir halten Sie auf dem Laufenden.