Kurzarbeitergeld 2021
Aufgrund der seit Anfang 2020 andauernden Corona-Pandemie wurde der Zugang zum Kurzarbeitergeld erleichtert. Dies ermöglicht den von der Krise betroffenen Betrieben durch geringere Entgeltkosten wertvolle Arbeitskräfte zu erhalten. Gleichzeitig kann auf Seite der Arbeitnehmer Arbeitslosigkeit verhindert werden.
Näheres über die Voraussetzungen, die Höhe, Bezugsdauer und weitere Informationen erhalten Sie auf der Website der Arbeitsagentur. Hier gelangen Sie auch direkt zu den erforderlichen Formularen.
Mehr dazu unter arbeitsagentur.de
Informationen für Unternehmen zum Kurzarbeitergeld
Bundesministerium für Arbeit und Soziales – Erleichtertes Kurzarbeitergeld
Bundesministerium für Arbeit und Soziales – Verlängerung erleichtertes Kurzarbeitergeld