Staatliche Hilfen für Unternehmer

Zuschüsse

Für von der Corona-Krise betroffene Unternehmen werden verschiedene Unterstützungsprogramme in Form von Zuschüssen angeboten. 

Soforthilfe

Um Liquiditätsengpässe nach Ausbruch der Corona-Krise zu kompensieren konnten kleine Unternehmen, Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe, die durch die Corona-Krise in Schwierigkeiten geraten sind schnell und unbürokratisch eine Soforthilfe beantragen. 

Letztmalige Antragstellung war am 31. Mai 2020 möglich. Dies gilt sowohl für das Soforthilfe-Programm des Bundes als auch für das Soforthilfeprogramm des Freistaates Bayern.

Überbrückungshilfe I-III

Zur Unterstützung der von Corona-bedingten Umsatzeinbußen betroffenen Unternehmen und Soloselbstständigen, hat die Bundesregierung die sogenannten Überbrückungshilfen eingeführt. Hierbei handelt es sich um eine Förderung, die nicht zurückgezahlt werden muss und bei der die Fixkosten anteilig erstattet werden.

 

Überbrückungshilfe I

Die erste Phase der Überbrückungshilfe konnte von Unternehmen und Soloselbstständigen für die Fördermonate Juni bis August 2020 beantragt werden.

Die Antragsfrist ist bereits am 9. Oktober 2020 abgelaufen.

 

Mehr dazu unter ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de

 

Überbrückungshilfe II

Die zweite Phase der Überbrückungshilfe knüpft an die Überbrückungshilfe I an. Sie konnte von Unternehmen und Solo-Selbstständigen bei einem Umsatzeinbruch von 30% für die Fördermonate September bis Dezember 2020. Erstattet wurden dabei bis zu 90% der ungedeckten Fixkosten.

Die Antragsfrist ist bereits am 31. März 2021 abgelaufen.

 

Mehr dazu unter ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de

 

Überbrückungshilfe III

Die Überbrückungshilfe III kann von Unternehmen, Soloselbstständige, Freiberufler sowie auch von gemeinnützigen und kirchliche Unternehmen und Organisationen aus allen Branchen beantragt werden.

Voraussetzung ist ein Corona-bedingter Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent in den Monaten zwischen November 2020 und Juni 2021.

Die Hilfe erfolgt in Form eines Fixkostenzuschusses.

Je nach Höhe des Umsatzeinbruches werden 40 Prozent, 60 Prozent oder 100 Prozent der förderfähigen Fixkosten erstattet. Unter bestimmten Voraussetzungen ist ein zusätzlicher Eigenkapitalzuschuss möglich.

Förderzeitraum sind die Monate November 2020 bis Juni 2021.

Die Antragsfrist endet voraussichtlich am 31. Oktober 2021.

 

Mehr dazu unter ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de

 

Überbrückungshilfe III plus

Die Überbrückungshilfe plus ist eine Verlängerung der Überbrückungshilfe für den Zeitraum von Juli bis September 2021.

 

Mehr dazu unter ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de

Neustarthilfe

Die Neustarthilfe richtet sich an Soloselbständige aus allen Wirtschaftszweigen, die durch die Corona-Pandemie erhebliche finanzielle Einbußen erleiden mussten und und wegen geringer Fixkosten die Überbrückungshilfe III ungünstiger ausfällt (In der Schlussabrechnung ist ein Wechsel auf Überbrückungshilfe noch möglich). Maßgeblich sind die Umsatzeinbußen im Zeitraum Januar bis Juni 2021.

Die Förderung erfolgt in Form eines Vorschusses von bis zu 7.500 Euro, welcher in der Regel unmittelbar nach Antragstellung ausbezahlt wird.

Der Vorschuss beträgt einmalig 50% der Hälfte des Jahresumsatzes 2019. Bei Umsatzeinbußen von über 60% im Förderzeitraum darf die Hilfe vollständig behalten werden.

Die Anträge können einmalig bis zum 31. Oktober 2021 gestellt werden.

Mehr dazu unter ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de

 

Neustarthilfe plus

Die Neustarthilfe plus ist eine Verlängerung der Neustarthilfe Monat für den Zeitraum von Juli bis September 2021.

Gleichzeitig erhöht sich die Hilfe von bis zu 1.250 Euro pro Monat für den Zeitraum von Januar bis Juni 2021 auf bis zu 1.500 Euro pro Monat für den Zeitraum von Juli bis September 2021. Für den gesamten Förderzeitraum von Januar bis September 2021 können Soloselbstständige somit bis zu 12.000 Euro bekommen.

November- und Dezemberhilfe

Bei der November- und Dezemberhilfe handelt es sich um eine außerordentliche Wirtschaftshilfe, welche parallel zur Überbrückungshilfe angeboten wird und die Folgen des Lockdown-Light ab 2. November 2020 kompensieren soll.

Beantragt werden kann diese von Unternehmen und Soloselbstständigen, wenn sie nachweisen, dass sie

  • direkt von den temporären Schließungen lt. Beschluss vom 28.10.2020 ab 02. November 2020 betroffen sind oder
  • regelmäßig 80 % ihrer Umsätze mit direkt betroffenen Unternehmen erzielen oder
  • regelmäßig mindestens 80 % ihrer Umsätze durch Lieferungen und Leistungen im Auftrag direkt betroffener Unternehmen erzielen.

 

Förderhöhe: Erstattung in der Regel von bis zu 75 % des durchschnittlichen Umsatzes von November bzw. Dezember 2019

Antragsfrist bis 30. April 2021

Mehr dazu unter ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de

Härtefallhilfen Bayern

Die Härtefallhilfen ist ein zusätzliches Hilfsangebot für Unternehmen, die aufgrund spezieller Fallkonstellationen keinen Zugang zu den bisherigen Hilfsprogrammen haben, deren wirtschaftliche Existenz aber infolge der Corona-Pandemie bedroht wird.

 

Die Härtefallhilfe wird auf der Basis einer Einzelfallentscheidung in Form einer Billigkeitsleistung im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt. Auf die Gewährung der Leistungen besteht kein Rechtsanspruch.

 

Die Antragstellung erfolgt wie bei der Überbrückungshilfe durch einen prüfenden Dritten (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt, vereidigter Buchprüfer).

Im Antrag ist die Situation ohne formale Voraussetzungen darzustellen.

Die Höhe der Unterstützungsleistung orientiert sich grundsätzlich an den förderfähigen Tatbeständen der Überbrückungshilfe III (Erstattung von Fixkosten). Umsätze werden nicht erstattet. Die Härtefallhilfe beträgt höchstens 100.000 Euro pro Antragsteller.

Der Förderzeitraum ist November 2020 bis Juni 2021.

Die Antragsfrist endet am 31. August 2021.

 

Mehr dazu unter stmwi.bayern.de

Pressemitteilung bmwi.de

 

Kredite

Kredite

Die öffentlichen Förderbanken KfW und die LfA-Förderbank Bayern haben Sonderprogramme aufgelegt, um den Zugang zu günstigen Darlehen zu erleichtern. Es können dabei Investitionen und Betriebsmittel finanziert werden.

So sind u. a. die Möglichkeiten zur Haftungsfreistellung für Betriebsmittelkredite erhöht worden. Ziel dabei ist, die Bereitschaft der Hausbanken Darlehen zu vergeben hochzuhalten, selbst wenn sich die Bonitäten der Unternehmen durch die Corona-Krise verschlechtern sollten.

Die öffentlichen Förderprogramme müssen grundsätzlich über Ihre Hausbank beantragt werden. Die LfA bearbeitet keine Direktanträge.

Mehr dazu unter kfw.de

Mehr dazu unter lfa.de