Corona Virus – Infektionsschutz Beantragung einer Entschädigung bei Tätigkeitsverbot

Wird Ihnen oder Ihren Mitarbeitern aufgrund des Infektionsschutzgesetzes verboten ihrer Erwerbstätigkeit nachzugehen und Sie erleiden aufgrund dessen einen Verdienstausfall, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Entschädigung erhalten.

Kurze Zusammenfassung vom Ablauf, wie auf der Homepage von Bayern Portal beschrieben:

Wer aufgrund des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) einem Tätigkeitsverbot unterliegt oder unterworfen wird, bzw. abgesondert wurde, und einen Verdienstausfall erleidet und dabei nicht krank ist, erhält grundsätzlich eine Entschädigung.

Voraussetzungen:

- Verdienstausfall wegen eines Tätigkeitsverbotes bzw. einer Absonderung nach Infektionsschutzgesetzes (IfSG).

Verfahrensablauf:

- Reichen Sie den Antrag (Formular) und die Nachweise bei der zuständigen Regierung ein. Diese fordert ggf. fehlende Unterlagen nach. über die Bewilligung/Ablehnung erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.

Fristen:

- Antragsfrist: bis zu 3 Monate nach Beginn des Tätigkeitsverbots oder Absonderung.

Erforderliche Unterlagen und Formulare sowie weiterführende Informationen erhalten Sie unter www.freistaat.bayern.de.

Gerne ist Ihnen unser Consilia-Team behilflich.