Dauerhafte Senkung des Umsatzsteuersatzes für Speisen?

In den beiden Corona-Jahren hat insbesondere die Gastronomie gelitten. In einem Schreiben an den Deutschen Hotel- und Gaststättenverband hat sich Bundesfinanzminister Christian Lindner für eine dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer in der Gastronomie ausgesprochen. Er begründet dies mit der pandemiebedingt weiterhin schwierigen wirtschaftlichen Lage der Branche.

Der bislang reduzierte Umsatzsteuersatz (7 % statt 19 %) für die Abgabe von Speisen in der Gastronomie gilt nach jetzigem Stand noch bis Ende des Jahres 2022. Lindner hält es für angezeigt, dass der ermäßigte Umsatzsteuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen auch danach unbefristet anwendbar ist. Er werde sich daher innerhalb der Bundesregierung für eine Entfristung einsetzen.

Für die Abgabe von Getränken soll der ermäßigte Steuersatz jedoch nicht gelten.

Kneipen, Bars, Clubs und Diskotheken, die ausschließlich Getränke anbieten, würden daher nicht von der Steuerentlastung profitieren. Getränke von der ermäßigten Besteuerung von Restaurations- und Verpflegungsdienstleistungen auszunehmen, ist unionsrechtlich zulässig.