Die Arbeitszeiterfassung: Neue Handlungspflicht für Arbeitgeber

29.03.2023

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit seiner Entscheidung vom 13.09.2022 - 1 ABR 22/21 klargestellt, dass eine genaue Arbeitszeiterfassung für alle Arbeitgeber Pflicht ist. Das bedeutet, der Arbeitgeber muss die Arbeitszeit aller Mitarbeiter ausführlich dokumentieren. Was Sie dabei beachten müssen, lesen Sie hier.

Folgende 6 Punkte ergeben sich aus dem Beschluss des BAG und sind auf jeden Fall einzuhalten.

  1. Die Arbeitszeit muss grundsätzlich für jeden Arbeitnehmer erfasst werden. Ausnahmen für Kleinbetriebe oder solche mit Vertrauensarbeitszeit gibt es nicht.Ob diese Regelung auch für leitenden Angestellte gilt, ist noch nicht abschließend geklärt. Die Tendenz geht aber dahin, dass diese von der Regelung ausgenommen sind.
  2. Es müssen Beginn und Ende der Arbeitszeit genau erfasst werden. Daraus ergibt sich, dass auch die Pausen darunter fallen. Ein Pauschalabzug ist nicht möglich. Außerdem reicht es nicht, nur alle Überstunden zu erfassen.
  3. Die Arbeitszeit kann digital oder schriftlich erfasst werden. Voraussetzung ist, dass die Zeiterfassung für den Mitarbeiter zugänglich, verlässlich und nachvollziehbar erfolgt.
  4. Die Erfassung kann auf die Arbeitnehmer übertragen werden. Hierbei gilt jedoch: Der Arbeitgeber hat die Pflicht dafür sorgen, dass die Arbeitszeit dokumentiert wird. Der Arbeitgeber sollte die Arbeitnehmer am besten schriftlich dazu auffordern, die Arbeitszeit in der gewählten Form zu erfassen und dies zumindest stichprobenartig kontrollieren.
  5. Die Arbeitszeiterfassung ist mindestens 2 Jahre zu archivieren.
  6. Der Betriebsrat muss in die Entscheidung über die Art der Zeiterfassung eingebunden werden.

 

Viele Fragen sind derzeit noch offen. Ein Ende der Vertrauensarbeitszeit ist mit dieser Entscheidung per se nicht verbunden. Der Gesetzgeber hat bisher ebenfalls nicht reagiert, obwohl schon etwas Zeit vergangen ist. Es wird erwartet, dass der Gesetzgeber die Anforderungen des BAG in Zukunft konkretisiert. Bis dahin sollten die vom BAG aufgestellten Grundsätze eingehalten werden.

Möchten Sie sichergehen, dass Ihre Zeiterfassung den Anforderungen genügt? Unsere Fach- und Rechtsanwälte helfen gerne weiter.