Erhöhung der Entfernungspauschale

Zur Entlastung der Fernpendler wird die Entfernungspauschale seit dem 1. Januar 2021 befristet bis zum 31. Dezember 2026 gestaffelt gewährt.

 

Ab dem 21. Entfernungskilometer ergibt sich eine erhöhte Entfernungspauschale, durch die Fernpendler ein erhöhter steuerlicher Abzug gewährt wird. Die erhöhte Entfernungspauschale wird unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel gewährt.

 

Vor dem Hintergrund der aktuellen Benzinpreisentwicklung ist eine Erhöhung der Entfernungspauschale für Fernpendler ab dem 21. Kilometer um 3 Cent pro Kilometer von 35 Cent auf 38 Cent vorgesehen. Die eigentlich erst ab 2024 geplante Erhöhung wird zeitlich vorgezogen und gilt rückwirkend zum 1. Januar 2022.

 

Übersicht:

EntfernungspauschaleVZ(*) 2020VZ 2021VZ 2022 - 2026
Bis zum 20. Entfernungskilometer0,30 €0,30 €0,30 €
Ab dem 21. Entfernungskilometer0,30 €0,35 €0,38 €

(*) = Veranlagungszeitraum