(Fast) Kein Papierwahnsinn mehr bei Arbeitsverträgen!
Die langersehnte Bürokratieentlastung.

05.11.2024

Endlich ist es so weit! Am 18.10.2024 hat auch der Bundesrat dem Bürokratieentlastungsgesetz IV zugestimmt. Damit hat Deutschland einen wichtigen Schritt in Richtung Digitalisierung gemacht. Künftig können fast alle Arbeitsverträge auch digital abgeschlossen werden. Nur noch in bestimmten Ausnahmefällen ist noch eine „analoge“ Unterschrift des Arbeitnehmers nötig.

Ein kleiner Dämpfer vorweg. Noch (Stand 23.10.2024) ist das Gesetz nicht ausgefertigt. Das bedeutet: Die Regelungen sind zwar beschlossen, können aber noch nicht angewandt werden. Wer also sicher sein möchte, dass digitale Arbeitsverträge standhalten, sollte noch bis Januar 2025 warten, alternativ folgen Sie uns doch einfach auf unseren sozialen Netzwerken, dort werden wir die genauen Daten für Sie schnellstmöglich veröffentlichen.

Ab spätestens Januar 2025 heißt es dann, Arbeitsverträge können in Textform erstellt werden und digital übermittelt werden. Am Inhalt der Verträge ändert sich jedoch nichts. Im sog. Nachweisgesetz hat der Gesetzgeber lediglich die Schriftform gegen die Textform geändert. Urlaub, Arbeitszeiten, Aufgaben, usw. müssen weiter genau festgehalten werden.

Von diesem Grundsatz gibt es jedoch Ausnahmen. Befristete Arbeitsverträge und nachvertragliche Wettbewerbsverbote müssen weiterhin mit „analoger“ Unterschrift vereinbart werden, so auch Kündigungen und Aufhebungsverträge.

Ganz ohne Ordner in der Personalabteilung wird es also auch in Zukunft nicht gehen.

Wichtiger Tipp für die Praxis:

Es wird weiterhin entscheidend sein, den Arbeitsvertrag vor Gericht beweisen zu können. Sollten sie Arbeitsverträge per E-Mail verschicken, raten wir Ihnen sich den Empfang der Mail samt Vertrag vom Arbeitnehmer bestätigen zu lassen. Auch der Weg der digitalen Signatur ist nun eröffnet. Außerdem sollten Dokumente immer nur als PDF und nicht als Worddokument verschickt werden. Anderenfalls ist eine nachträgliche Änderung durch den Arbeitgeber nicht mehr leicht nachzuvollziehen.

Haben Sie weitere Fragen zum Thema (digitaler) Arbeitsvertrag oder haben Sie Probleme mit Arbeitnehmern? Wir bieten Ihnen kompetente Beratung und Individuelle Lösungen. Kommen Sie gern auf unsere Anwälte zu.