Grundsteuererklärung: Abgabefrist bis 31.1.2023 verlängert

Viele Eigentümer – besonders private – dürfen aufatmen: die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung wird einmalig bis Ende Januar nächsten Jahres verlängert. Das verschafft Immobilienbesitzern, Finanzbehörden und Steuerberatern Luft, die angesichts der vielfältigen aktuellen Herausforderungen dringend nötig ist.

Gerade für Steuerpflichtige ist die Reform der Grundsteuer nämlich nicht Ohne: sie müssen sich die Unterlagen selbst bei diversen staatlichen Stellen, Ämtern und Behörden zusammensuchen. Man fühlt sich an Reinhard Mey’s „Antragsformular“ erinnert.

Der Grund für die Fristverlängerung liegt auf der Hand: es gibt viele Immobilienbesitzer in Deutschland. Und bei weitem nicht alle wissen überhaupt von ihrer Abgabepflicht. Jeden einzelnen per Mahnung auffordern zu müssen, brächte die Finanzämter an den Rand des Zusammenbruchs.

So soll nun die Informationskampagne zur Abgabepflicht massiv intensiviert werden.

Eine weitere Fristverlängerung gilt aktuell als ausgeschlossen.