Kommt die globale Mindestbesteuerung von Unternehmen?
Im Rahmen ihres G-20-Treffens im Juni 2019 haben die Finanzminister der wichtigsten Industrie- und Schwellenländer vereinbart, im nächsten Jahr Regelungen zu einer globalen Mindestbesteuerung von Unternehmern zu beschließen. Sie folgen mit diesem Vorhaben einer französischen-deutschen Initiative.
Die Regelungen sollen verhindern, dass grenzüberschreitend tätige Konzerne ihren Steuerzahlungen durch komplexe internationale Firmengeflechte entgehen. Nach dem französisch-deutschen Vorschlag sollen sich alle Staaten auf einen weltweit geltenden Mindestsatz der Besteuerung einigen. Staaten können diesen Steuersatz zwar unterschreiten, andere Staaten könne aber hierauf reagieren, indem sie die Gewinne eines Unternehmers, die in ihrem Land erwirtschaftet, aber ins Ausland transferiert werden, mit der Differenz zum Mindeststeuersatz besteuern.
Hinweis: Die G-20-Gruppe hat die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung beauftragt, für 2020 einen konkreten Lösungsvorschlag auszuarbeiten.