Lohn-Thema des Monats August – Gleitzone wird Übergangsbereich

Mit Wirkung ab 1. Juli 2019 wird die bisherige Gleitzone zum Übergangsbereich erweitert. Bei Beschäftigungen im neuen Übergangsbereich sparen mehr Arbeitnehmer als bisher Beiträge zur Sozialversicherung. Zudem wirken sich die reduzierten Rentenversicherungsbeiträge nicht mehr mindernd auf den Erwerb von Rentenanwartschaften aus, wodurch sich auch Änderungen im Melderecht ergeben.

Während bisher bei Beschäftigungen mit einem regelmäßigen Arbeitsentgelt in der Gleitzone von 450,01 € bis 850 € nur reduzierte Arbeitnehmeranteile am Gesamtsozialversicherungsbeitrag zu zahlen waren, gilt dies künftig für Beschäftigungen mit einem regelmäßigen Arbeitsentgelt im neuen Übergangsbereich von 450,01 € bis 1300 €.

Für Arbeitnehmer ergibt sich somit künftig zum einen auch bei Entgelten von 850 € bis 1300 € eine Beitragsersparnis. Zum anderen fällt diese Ersparnis von 450,01 € bis 850 €  höher aus als bisher.