Lohn-Thema des Monats - Studenten: Zeit zwischen Prüfung und Bekanntgabe des Ergebnisses keine vorlesungsfreie Zeit

Die Zeit zwischen der vorgeschriebenen letzten Prüfung, z.B. Ablegen der Diplomprüfung, des Staatsexamens, der Magisterprüfung oder die Abgabe der Bachelor- oder Masterarbeit, und der Bekanntgabe des Gesamtergebnisses der Prüfung ist bei Studenten keine vorlesungsfreie Zeit, so das Besprechungsergebnis der Arbeitsgruppe Beitragsüberwachung der Deutschen Rentenversicherung.

In der Zeit zwischen Prüfung und Bekanntgabe des Ergebnisses darf also die wöchentliche Arbeitszeit nicht mehr als 20 Stunden betragen.

Bei einer Beschäftigung von über 20 Stunden steht das Studium nicht mehr im Vordergrund. Der Arbeitgeber kann sich nicht mehr auf das Werkstudentenprivileg berufen.

Der Student ist in allen Zweigen der Sozialversicherung beitragspflichtig.