Lohn-Thema des Monats – Warengutscheine: Bald verschärfte Bedingungen für Lohnsteuer- und Beitragsfreiheit?

Warengutscheine, insbesondere Benzingutscheine für Mitarbeiter, kann der Arbeitgeber lohnsteuer- und beitragsfrei belassen, wenn sie eine Sachleistung sind. Die Voraussetzungen hierfür, wann ein Gutschein eine Sachleistung ist, sind derzeit relativ großzügig. Das könnte sich bald ändern.

Momentan zählen auch zweckgebundene Geldleistungen, nachträgliche Kostenerstattungen oder Tankkarten zu den Sachleistungen und damit zu den begünstigten Gutscheinen. Im Entwurf des Gesetzes „zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ ist diesbezüglich eine Änderung vorgesehen. Es soll festgeschrieben werden, dass zweckgebundene Geldleistungen, nachträgliche Kostenerstattungen, Geldsurrogate und andere Vorteile, die auf einen Geldbetrag lauten, sowie Zukunftssicherungsleistungen grundsätzlich keine Sachbezüge, sondern Geldleistungen sind. Geplant ist die Änderung für 2020.

Sobald es hierzu Neues gibt, informieren wir Sie umgehend.