Lohnthema des Monats - Steuerklassenwechsel bei Ehegatten

Bislang konnten Ehegatten nur einmal im Kalenderjahr einen Steuerklassenwechsel beantragen. Ein zusätzlicher Wechsel war aus Billigkeitsgründen lediglich in Ausnahmefällen möglich. 

Durch eine Änderung von § 39 Abs. 6 Satz 3 EStG wird das Recht auf einen Steuerklassenwechsel bei Ehegatten ab dem 01.01.2020 nicht mehr auf einen Wechsel pro Kalenderjahr beschränkt.

Die Änderung erfolgt im Hinblick auf die in Zukunft geplante Möglichkeit zur Beantragung des Steuerklassenwechsels in elektronischer Form.

Ein Antrag auf Steuerklassenwechsel gilt erst ab dem Folgemonat der Antragstellung.

Das einseitige Antragsrecht für einen Ehegatten zum Wechsel von der Steuerklasse III oder V in die Steuerklasse IV besteht auch im Jahr 2020 (besondere Bedeutung im Falle einer dauerhaften Trennung der Ehegatten).

Bei Fragen zur Steuerklassenwahl stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.