Mindestlohn ab Oktober 2022
Ab dem 1.10.2022 steigt der Mindestlohn auf 12 €/Stunde.
Der neue Mindestlohn bedeutet für Festlohnempfänger ein monatliches Mindestentgelt bei z. B.
Die Minijobgrenze wird zum 1.10.2022 von 450,00 €/Monat auf 520,00 €/Monat angehoben. Minijobber dürfen somit weiterhin pro Monat max. 43 Stunden (gerundet) bzw. 10 Stunden pro Woche arbeiten.
Auch die Höchstgrenze für eine Beschäftigung im Übergangsbereich erhöht sich zum 1.10.2022 von derzeit 1.300,00 €/Monat auf 1.600,00 €/Monat. Der Übergangsbereich liegt somit zwischen 520,01 € und 1.600,00 €.
Weitere Besonderheiten zu geringfügig Beschäftigten bzw. Mitarbeiter im Übergangsbereich werden im Thema des Monats für Oktober ausführlich behandelt.