Notwendigkeit einer Änderungserklärungen zur Grundsteuer bis zum 31.12.2024?
13.11.2024
Haben sich an Ihrem Grundbesitz Änderungen ergeben, müssen Sie ohne gesonderte Aufforderung des Finanzamts eine Grundsteuer-Änderungserklärung abgeben.
Hier sind verschieden Fristen abhängig vom Jahr des Eintritts und des Bundeslandes, in dem Ihr Grundstück belegen ist, zu beachten.
Nachfolgend informieren wir Sie über die relevanten Fristen und geben Ihnen einen Überblick über die möglichen Änderungen.
Wichtige Fristen für die Meldung von Grundstücksänderungen
Für alle Bundesländer gilt einheitlich: Änderungen für die Jahre 2022 und 2023 sind dem Finanzamt bis zum 31.12.2024 mitzuteilen.
Für Bayern gilt: Änderungen ab dem Jahr 2024 sind dem Finanzamt bis zum 31.3. des Folgejahres (für 2024 bis 31.3.2025) mitzuteilen.
Für das Bundesmodell sowie BaWü UND Land- und Forstwirtschaft gilt: Änderungen ab dem Jahr 2024 sind dem Finanzamt bis zum 31.1. des Folgejahres (für 2024 bis 31.1.2025) mitzuteilen.
Bei steuerbefreiten/ ermäßigten Grundstücken ist die Änderung innerhalb von 3 Monaten nach Eintritt der Änderung dem Finanzamt mitzuteilen.
Mögliche Änderungen wären:
Bei Grundvermögen
Bei Land- und Forstwirtschaft
Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
Wir sind gerne für Sie da.