Rechnungsaussteller und leistender Unternehmer müssen identisch sein

Ein Vorsteuerabzug setzt voraus, dass dem Unternehmer eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt, aus der vollständige Angaben hervorgehen (unter anderem vollständiger Name und vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers). Zudem müssen Rechnungsaussteller und leistender Unternehmer identisch sein.

Einem Computervertrieb wurde der Vorsteuerabzug kürzlich aberkannt, weil die erforderliche Personenidentität nicht gegeben war. Die Firma hatte Computerzubehör und Spielekonsolen erworben. Als Rechnungsaussteller waren dabei eine GmbH und eine GmbH & Co. KG aufgetreten. Tatsächlich wurden die Geschäfte aber über eine AG abgewickelt, die dem Computervertrieb die Waren angeboten hatte.

Nach den Ermittlungen der Steuerfahndung hatten die in den Rechnungen angegebenen Firmen gar nicht oder nur in geringem Umfang mit Elektronikbauteilen bzw. –artikeln gehandelt. Das Finanzamt ging daher davon aus, dass diese beiden Firmen als „missing trader“ (Nichtunternehmer) und der Computervertrieb als „buffer“ (Zwischenhändler) in eine Umsatzsteuerbetrugskette im Zusammenhang mit der Lieferung vom Elektronikartikeln eingebunden waren.

Der Computervertrieb wollte seinen Vorsteuerabzug aus den Eingangsrechnungen vor dem Bundesfinanzhof (BFH) durchsetzen, ist damit jedoch gescheitert. Die Richter urteilten, dass die Rechnungen nicht zum Vorsteuerabzug berechtigten, weil die Identität von Rechnungsaussteller und leistendem Unternehmer nicht gegeben war. Die geforderte Personenidentität entspricht der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Danach soll die Angabe der Anschrift, des Namens und der Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer des Rechnungsausstellers es ermöglichen, eine Verbindung zwischen einer bestimmten wirtschaftlichen Transaktion und dem Rechnungsaussteller herzustellen. Die Rechnungsaussteller im Streitfall hatten die Lieferungen nicht ausgeführt, so dass die Rechnungen nicht die erforderliche Verbindung zwischen Transaktion und Rechnungsaussteller herstellen konnten.