Reform der Pflegeversicherung -
Beitrag zur Pflegeversicherung steigt zum 1. Juli 2023

05.05.2023

Um die finanzielle Stabilität der Pflegeversicherung zu sichern und geplante Leistungsanpassungen zu ermöglichen, wurde durch das Bundeskabinett eine Anhebung des Beitrages zur Pflegeversicherung um 0,35 Prozent zum 1. Juli 2023 beschlossen.

 

Im April 2022 wurde durch das Bundesverfassungsgericht festgelegt, dass die Beiträge zur Pflegeversicherung nach der Kinderzahl zu differenzieren sind. Eltern zahlen dann generell um 0,6 Prozent weniger als Kinderlose. Ab dem zweiten Kind sinkt der Beitrag bis zum Ende des 25. Lebensjahres (Erziehungsphase) um weitere 0,25 Prozent je Kind (bis zum fünften Kind). Nach dem jeweiligen Ende der Erziehungsphase entfällt der Abschlag wieder.

 

Somit gelten ab dem 1.07.2023 folgende Beitragssätze:

 

Mitglieder ohne Kinder           = 4,00 % (Arbeitnehmer-Anteil 2,30 %)

Mitglieder mit 1 Kind               = 3,40 % (Arbeitnehmer-Anteil 1,70 %)

Mitglieder mit 2 Kinder           = 3,15 % (Arbeitnehmer-Anteil 1,45 %)

Mitglieder mit 3 Kinder           = 2,90 % (Arbeitnehmer-Anteil 1,20 %)

Mitglieder mit 4 Kinder           = 2,65 % (Arbeitnehmer-Anteil 0,95 %)

Mitglieder mit 5 Kinder           = 2,40 % (Arbeitnehmer-Anteil 0,70 %)

 

Die Abschläge gelten, solange die zu berücksichtigen Kinder das 25. Lebensjahren noch nicht erreicht haben.

 

Der Arbeitgeber-Anteil beträgt jeweils 1,7 %