Soforthilfeprogramm der Bayerischen Staatsregierung

Wie auf der Homepage des Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie aufgeführt, hat die Bayerische Staatsregierung ein Soforthilfeprogramm eingerichtet, das sich an Betriebe und Freiberufler richtet, die durch die Corona-Krise in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage und in Liquiditätsengpässe geraten sind.

Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen und selbständige Angehörige der Freien Berufe (bis zu 250 Erwerbstätige) und die eine Betriebs- bzw. Arbeitsstätte in Bayern haben.

Liquiditätsengpass bedeutet, dass keine (ausreichende) Liquidität vorhanden ist, um z. B. laufende Verpflichtungen zu zahlen.

Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass der Antragssteller an Eides statt versichert, alle Angaben im Antragsformular nach bestem Wissen und Gewissen und wahrheitsgetreu gemacht hat.

Die Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Erwerbstätigen und beträgt:

- bis zu 5 Erwerbstätige max. 5.000 EURO

- bis zu 10 Erwerbstätige max. 7.500 EURO

- bis zu 50 Erwerbstätige max. 15.000 EURO

- bis zu 250 Erwerbstätige max. 30.000 EURO

Bitte beachten Sie auch die Informationen unter www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/.

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