Steuerbefreiung für Impfstoffe und Testkits

Bisher konnten die EU-Mitgliedstaaten die Mehrwertsteuersätze auf Impfstoffe zwar senken, die Anwendung eines Nullsatzes war aber nicht möglich. Die EU-Kommission hat sich zur Mehrwertsteuerbefreiung von Corona-Impfstoffen und Testkits geäußert. Basis für die von allen Mitgliedstaaten am 07.12.2020 einstimmig angenommenen Maßnahmen ist ein Vorschlag der Kommission vom 28.10.2020. Die Maßnahmen ermöglichen es den EU-Mitgliedsstaaten, die Mehrwertsteuer für Impfstoffe und Testkits, die an Krankenhäuser, Ärzte und Einzelpersonen sowie die damit verbundenen Dienstleister verkauft werden, zeitlich befristet auszusetzen.

Hinweis: Die neuen Vorschriften gelten ab dem ersten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU und bis Ende 2022 oder bis eine Einigung über den anhängigen Vorschlag der Kommission zu neuen Vorschriften für Mehrwertsteuersätze erzielt ist.