Steuerfreie Incentives für Arbeitnehmer im Fokus
Gehaltserhöhungen kommen bei Arbeitnehmern oft nur zu einem Bruchteil an, weil die Steuer- bzw. Abgabenlast die Bruttoerhöhung aufzehrt. Erhält ein Arbeitnehmer (Steuerklasse I, kinder- und konfessionslos) zum Beispiel bisher einen Monatsbruttolohn von 1.800 €, bleiben ihm von einer Gehaltserhöhung von 100 € nach Abzug von Steuern und Abgaben nur 57,43 €.
Eine Auswertung aus diesem „Abzugsdilemma“ bieten steuer- und beitragsfreie Incentives, die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern gewähren können. Diese Gehaltsextras kommen in der Regel ungemindert beim Arbeitnehmer an, so dass eine Gehaltserhöhung deutlich attraktiver wird. Die Steuerberaterkammer Stuttgart hat zusammengefast, welche Vergünstigungen gesetzlich vorgesehen sind: