Steuerliche Entlastung bei Unwetterschäden - Welche Kosten bei Unwetterschäden absetzbar sind

01.01.2023

Welche Kosten bei Unwetterschäden absetzbar sind

Unwetter verursachen in Deutschland regelmäßig große Schäden an Gebäuden, Fahrzeugen und in der Landwirtschaft. Betroffene Bürger müssen häufig große Summen für die Wiederbeschaffung von Hausrat und Gebäudereparaturen aufwenden. Ein kleiner Trost: Kosten infolge von Unwetterschäden lassen sich als außergewöhnliche Belastungen absetzen, sofern sie nicht von einer Versicherung übernommen werden.

Damit das Finanzamt mitspielt, müssen die Aufwendungen notwendig, existentiell und angemessen sein. Absetzbar sind unter anderem die selbstgetragenen Kosten für Sachverständige, Aufräumarbeiten, die Reparatur von Wohngebäu­den sowie die Anschaffung von neuen Möbeln, Hausrat und Kleidung. Ausgaben für Vermögens­gegenstände wie Schmuck oder teure Kunst berücksichtigt der Fiskus aber nicht. Zu beachten ist, dass das Finanzamt von den außergewöhnlichen Belastungen einen Selbstbehalt (zumutbare Belastung) abzieht, dessen Höhe vom Einkommen, vom Familienstand und von der Kinderzahl abhängt. Damit Kosten infolge von Unwetterschäden steuerlich anerkannt werden, sollte mit der Reparatur innerhalb von drei Jahren nach dem Schadenszeitpunkt begonnen werden.

Sofern Unwetterschäden an Mietobjekten auftreten, kann der Vermieter die selbstgetragenen Reparaturkosten am Gebäude als Werbungskosten bei seinen Vermietungseinkünften abziehen. Der Vorteil ist, dass das Finanzamt von diesen Kosten - anders als von außergewöhnlichen Belastungen - keine zumutbare Belastung in Abzug bringt. Bei größeren Unwetterereignissen schnüren die Finanzverwaltungen der Länder häufig steuerliche Hilfspakete, so dass betroffene Steuerzahler diverse Erleichterungen wie Steuerstundungen beanspruchen können.

Hinweis: Sollten Handwerkerlöhne für Reparaturmaßnahmen nicht als außergewöhnliche Belastungen oder Werbungskosten abziehbar sein oder aufgrund der zumutbaren Belastung steuerlich unberücksichtigt bleiben, lässt sich für diese Kosten zumindest der Steuerbonus für Handwerkerleistungen beanspruchen. Der Steuerbonus beträgt maximal 1.200 €.