Thema des Monats - Mindestlohn ab Januar 2021
Arbeitnehmer in Deutschland erhalten lt. Beschluss der Mindestlohnkommission ab Januar 2021 einen Mindestlohn i.H.v. 9,50 €.
Dieser neue Mindestlohn bedeutet für Festlohnempfänger ein mtl. Entgelt bei z.B. 40 Std./Woche 1. 646,64 €; bei 30 Std./Woche 1.235,00 € und bei 20 Std./Woche 823,37 €.
Aushilfen dürfen ab Januar nur noch höchstens 47,37 Std. monatlich bzw. 11,02 Std. wöchentlich arbeiten, da sie ansonsten die Grenze für Geringverdiener überschreiten würden.
Wir erinnern auch nochmals daran, dass für sämtliche Aushilfen Aufzeichnungspflichten bestehen mit Ausnahme von engen Familienangehörigen.
Geplant ist für das Jahr 2021 eine weitere Erhöhung des Mindestlohns auf 9,60 €/Stunde ab dem 01.07.2021.