Überbrückungshilfen und ihre Tücken
Welche Möglichkeiten habe ich bei abgelehnten Bescheiden?

17.05.2023

Die staatlichen Corona-Hilfen (Überbrückungshilfen) haben in Deutschland einen noch nie dagewesenen Boom an Subventionen und Hilfeleistungen für Unternehmen ausgelöst. Doch nicht allen Unternehmen wurden alle Fördermittel bewilligt. Was also tun, wenn der Antrag abgelehnt wurde oder bereits ausgeschüttete Fördermittel nun zurückgefordert werden?


Die bisher nie dagewesene Zahl an Anträgen, allein im Januar 2021 1,5 Millionen, hat auch viele neue Abläufe in der Verwaltung geschaffen. Dies hat zur Folge, dass ebenso viele neue Probleme auftreten, die erst in Folge der nun nach und nach dazu ergehenden Gerichtsurteile rechtssicher bewertet werden können. Dennoch hat sich gezeigt, dass es sich lohnen kann seinen Bescheid nochmal genau anzusehen.


Will man gegen die abgelehnte Coronahilfe vorgehen, ist grundsätzlich Eile geboten. Die Ablehnung stellt einen sog. Verwaltungsakt dar. Gegen diesen kann in Bayern nur mit einer Klage vorgegangen werden. Eine solche Klage ist nur innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Ablehnungsbescheids möglich. Ist diese Zeit verstrichen, ist ein Vorgehen gegen den Beschied nahezu unmöglich.


Genaue Anhaltspunkte, wann eine Ablehnung angegriffen werden kann, sind noch nicht von den Gerichten bestätigt worden. In der Praxis können jedoch einige Merkmale zumindest kritisch hinterfragt werden. Speziell die sog. Vergabepraxis scheint dabei nicht immer widerspruchsfrei zu sein. Damit ist Folgendes gemeint:


Ob eine Klage Aussicht auf Erfolg hat, hängt von der ständigen Verwaltungs- bzw. Vergabepraxis der IHK für München und Oberbayern ab. Wurde Ihr Antrag abgelehnt, ein vergleichbarer Antrag aber bewilligt, handelte die Behörde unter Umständen willkürlich. Eine solche Ungleichbehandlung wäre „rechtswidrig“ und eine Klage könnte erfolgreich sein.


Typischerweise wurden Anträge (teilweise) abgelehnt, da die Behörde die coronabedingte Natur des Umsatzrückgangs angezweifelt hat oder einzelne Fixkosten als nicht förderfähig eingestuft wurden. Sollten sie diese Punkte in Ihrer Ablehnung finden, kann sich ebenso ein genauerer Blick lohnen.


Gerne beraten Sie unsere Anwälte zu allen Fragen, die sich Ihnen im Zusammenhang mit den Corona-Hilfspaketen stellen.