Verspätungszuschlag - Warum Sie Ihre Steuererklärungen immer pünktlich abgeben sollten

Ob und in welcher Höhe ein Verspätungszuschlag wegen der verspäteten Abgabe einer Steuererklärung zu zahlen ist, lag bislang im Ermessen der Finanzämter. Konnte der Steuerzahler tragfähige Gründe für die Verspätung vortragen (z.B. eine schwere Krankheit), ließ sich der Zuschlag noch abwenden. Diese Ermessensentscheidung wird nun weitgehend durch feste Vorgaben ersetzt. Wird die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2018 nicht fristgerecht abgegeben, berechnet das Finanzamt ab März 2020 zwangsläufig mindestens 25 € pro angefangenen Monat der Verspätung. Darüber hinaus kann das Finanzamt den Zuschlag auf bis zu 0,25% derfestgesetzten Steuer erhöhen.

Hinweis: Lassen Sie Ihre Steuererklärung für 2018 von uns erstellen, müssen wir sie nach neuer Rechtslage bis Ende Februar 2020 einreichen. Da der 29.02.2020 (letzter Tag im Februar) ein Samstag ist, verschiebt sich dieser Frist auf Montag, den 02.03.2020.