Wann Steuererklärungen für 2019/2020 einzureichen sind

Alle Jahre wieder sorgen die nahenden Abgabefristenfür Steuererklärungen für Betriebsamkeit unter Steuerzahlern und Steuerberatern. Hier die aktuell geltenden Fristen im Überblick:

Steuererklärungen 2020: Für die Steuererklärungen des Jahres 2020 von steuerlich nicht beratenen Steuerzahlern gilt eine Abgabefrist bis zum 02.08.2021. Wer seine Steuererklärungen durch einen steuerlichen Berater anfertigen lässt, hat mit deren Abgaben bis zum 28.02.2022 Zeit.

Steuererklärungen 2019: Für Steuererklärungen des Jahres 2019, die von steuerlichen Beratern erstellt werden, wurde die ursprünglich geltende Abgabefrist (01.03.2021) aufgrund der Corona-Pandemie um sechs Monate bis zum 31.08.2021 verlängert. Für steuerlich nicht beratene Steuerzahler wurde die Abgabefrist nicht verlängert. Für sie ist die Frist bereits am 31.07.2020 abgelaufen.