Welche Nachweise Sie für den Bewirtungskostenabzug brauchen
Werden Personen aus geschäftlichem Anlass bewirtet, sind die dabei anfallenden (angemessenen) Kosten nur zu 70 % steuerlich abziehbar. Die übrigen 30 % sind vom Betriebsausgabenabzug ausgeschlossen. Das Bundesfinanzministerium hat sich kürzlich ausführlich zur Abzugsbeschränkung für Bewirtungskosten geäußert. Die wichtigsten Aussagen im Überblick:
Bewirtungsbeleg: Der (anteilige) Abzug von Bewirtungskosten erfordert einen schriftlichen Nachweis über Ort, Tag, Teilnehmer und Anlass der Bewirtung sowie die Höhe der Aufwendungen. Ein formloser, unterschriebener Bewirtungsbeleg genügt.
Erfolgt die Bewirtung in einem Gastronomiebetrieb, muss dem Bewirtungsbeleg zusätzlich die Rechnung beigefügt werden. In diesem Fall reichen auf dem Bewirtungsbeleg Angaben zum Anlass und zu den Teilnehmern der Bewirtung.
Hinweis: Wir erläutern Ihnen gerne die Nachweisvoraussetzungen, die für eine vollständige elektronische Abbildung gelten.