Wie der Anscheinsbeweis einer privaten Pkw-Nutzung erschüttert werden kann

10.03.2023

Auch ohne Vorlage eines Fahrtenbuchs kann der für die Privatnutzung eines betrieblichen Pkw sprechende Anscheinsbeweis laut Finanzgericht Münster (FG) erschüttert werden.

Im Streitfall war der Kläger hauptberuflich als Arbeitnehmer tätig und führte nebenberuflich einen Gartenbaubetrieb. Das Finanzamt setzte einen Privatanteil für die Nutzung eines Firmen-Pkw (Ford Ranger) an, für den kein Fahrtenbuch geführt wurde. Der Kläger gab an, dieses Fahrzeug diene den Mitarbeitern des Gartenbaubetriebs als Zugmaschine und werde nicht privat genutzt. Für Privatfahrten stand dem Kläger ein weiterer Firmenwagen, für den die 1-%-Regelung angewendet wurde, zur Verfügung. Zudem befand sich ein in Status und Gebrauchswert vergleichbarer Pkw in seinem Privatvermögen.

Laut FG ist aufgrund der bestrittenen Privatnutzung des betrieblichen Pick-ups unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände des Einzelfalls kein privater Nutzungsanteil zu berücksichtigen. Der Kläger hatte angegeben, dass

  1. er und seine Familie den Pkw bereits aufgrund seiner Größe nicht privat nutzten,
  2. der Pkw arbeitstäglich als Zugmaschine und Fahrzeug für die Mitarbeiter im Einsatz sei,
  3. die Werbefolie auf dem Pkw nicht jederzeit entfernbar sei und
  4. das Finanzamt eine tatsächliche private Nutzung des Pkw nicht belegen könne.

 

Hinweis: Auf den Ausgang des Revisionsverfahrens zu dieser streitanfälligen Thematik darf man gespannt sein.