Wie sind Einzweck-/Mehrzweckgutscheine zu behandeln?

Mit der am 27.06.2016 vom Europäischen Rat verabschiedeten „Gutschein-Richtlinie“ sind spezielle Vorschriften für die umsatzsteuerliche Behandlung von Gutscheinen in die Mehrwertsteuersystem-Richtlinie eingeführt worden. Die Gutschein-Richtlinie wurde mit Wirkung vom 01.01.2019 in nationales Recht umgesetzt. Mit diesen neuen Regelungen soll eine einheitliche steuerliche Behandlung von im Binnenmarkt gehandelten Gutscheine sichergestellt werden. Die Richtlinie soll insbesondere Wettbewerbsverzerrungen sowie eine Doppel- bzw. Nichtbesteuerung vermeiden.

In einem neuen Schreiben hat sich das Bundesfinanzministerium insbesondere zur Definition und Abgrenzung von Gutscheinen geäußert. Ferner enthält es zahlreiche Erläuterungen und Beispiele zu Einzweck- und Mehrzweckgutscheinen.

Hinweis: Die Grundsätze dieses Schreibens sind erstmals auf Gutscheine anzuwenden, die nach dem 31.12.2018 ausgestellt worden sind. Es wird jedoch nicht bestanden, wenn die Beteiligung ab dem 01.0.2019 und vor dem 02.02.2021 ausgestellte Gutscheine nicht diesen Vorschriften gemäß behandelt haben.