Wie werden Umsatzsteuer-Identifikationsnummern vergeben?

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) weist darauf hin, dass Umsatzsteuer-Identifikationsnummern (Ust-IdNr.) ausschließlich auf schriftlichen Antrag vergeben werden. Das gilt auch für allgemeine Fragen zur Vergabe bzw. zu allen Fragen bezüglich der gespeicherten Daten oder der Eintragung von EU-Adressen.

Der Antrag muss den Namen und die Anschrift der Antragstellerin oder des Antragstellers, das Finanzamt, bei dem das Unternehmen gemeldet ist, sowie die Steuernummer, unter der das Unternehmen geführt wird, enthalten. Der Antrag kann auch über das Kontaktformular zum Thema „Vergabe der USt-IdNr.“ Gestellt werden. Für die Klärung von Rückfragen empfiehlt es sich, die Telefon- und Faxnummer zu hinterlegen.

Hinweis: Damit das BZSt den Antrag erfolgreich bearbeiten kann, muss der Antragsteller bei seinem zuständigen Finanzamt umsatzsteuerlich geführt werden, und diese Daten müssen dem BZSt bereits übermittelt worden sein. Der Antrag wird üblicherweise innerhalb von 48 Stunden bearbeitet.