Zusammenveranlagung ist meist günstiger als Einzelveranlagung

Paare ohne Trauschein werden vom Finanzamt wie zwei Singles besteuert, unabhängig von der Frage, wie lange sie schon zusammenleben oder wie viele gemeinsame Kinder sie haben. Mangels Heirat wird für beide eine Einzelveranlagung durchgeführt, bei der jeder Partner sein Einkommen einzeln versteuern muss.

Wer dagegen verheiratet oder verpartnert ist, kann beim Finanzamt die Zusammenveranlagung beantragen, bei der ein Paar steuerlich wie eine Person behandelt wird. In diesen Fällen kommt das günstige Ehegattensplitting zur Anwendung: Das Finanzamt zählt das Jahreseinkommen beider Partner zusammen, halbiert den Betrag und berechnet für diese Hälfte die Einkommensteuer. Die so errechnete Steuer wird anschließend verdoppelt und für das Ehepaar festgesetzt.

Hinweis: In aller Regel zahlen Ehepaare mit dem Ehegattensplitting weniger Steuern als bei einer Einzelveranlagung, denn durch das Splittingverfahren werden Nachteile abgemildert, die der progressiv ansteigende Einkommensteuertarif mit sich bringt.

Vor allem Paare mit unterschiedlich hohen Einkommen können so ihre Steuerlast senken.

Beispiel: Ein Ehepartner verdient 2020 insgesamt 45.000 €, der andere aufgrund einer Teilzeittätigkeit hingegen nur 15.000€.

Beantragen die Eheleute eine Einzelveranlagung, muss der Besserverdiener rund 10.400 € und der andere Partner gut 1.100 € Einkommensteuer zahlen (insgesamt 11.500 €)

Beantragen sie eine Zusammenveranlagung, müssen sie aufgrund des Splittingtarifs rund 1.000 € weniger Steuern zahlen.

Wenn die Einkommen der Eheleute näher beieinander liegen – zum Beispiel bei 35.000 € und 25.000 €, beträgt der Vorteil durch die Zusammenveranlagung allerdings nur noch rund 100 €.

Hinweis: Ehepaare können anstatt einer Zusammenveranlagung auch Einzelveranlagung beantragen und zwei getrennte Einkommensteuererklärungen abgeben. Dieser Schritt lohnt sich steuerlich aber nur in besonderen Konstellationen – zum Beispiel, wenn ein Partner eine ermäßigt zu besteuernde Abfindung erhalten hat. Wir beraten Sie gerne zu der für Sie günstigsten Variante.