Ein Schutzschild für Beschäftige und Unternehmen von der Bundesregierung

Maßnahmenpaket zur Abfederung der Auswirkungen des Corona-Virus

Aus dem Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie:

Die Bundesregierung tritt entschlossen und mit aller Kraft den wirtschaftlichen Auswirkungen des Corona-Virus entgegen und errichtet ein Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen. Das Ziel ist es, Firmen und Betriebe mit ausreichend Liquidität auszustatten, um Arbeitsplätze zu schützen und Unternehmen zu unterstützen.

1. Kurzarbeitergeld flexibilisieren

Bis Anfang April wird die Kurzarbeiterregelung zielgerichtet angepasst. Dabei werden erleichterte Zugangsvoraussetzungen für das Kurzarbeitergeld eingeführt:

- Absenkung des Quorums der von Arbeitsausfall betroffenen Beschäftigten im Betrieb auf bis zu 10 %

- teilweiser oder vollständiger Verzicht auf Aufbau negativer Arbeitszeitsalden

- Kurzarbeitergeld auch für Leiharbeitnehmer

- vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge durch die Bundesagentur für Arbeit (BA)

Bitte beachten Sie hierzu unseren Sondernewsletter und Blogbeitrag "Kurzarbeitergeld - Sofortmaßnahmen in der Corona-Krise" (https://www.consilia.de/kurzarbeitergeld-sofortmassnahmen-in-der-corona-krise.html

Bitte beachten Sie auch die Informationen unter www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/.

2. Steuerliche Liquiditätshilfe für Unternehmen

Um die Liquidität bei Unternehmen zu verbessern, werden die Möglichkeiten zur Stundung, zur Senkung von Vorauszahlungen und im Bereich der Vollstreckung verbessert.

Im Wesentlichen:

- Stundungen: Die Stundung von Steuerzahlungen wird erleichtert. Die Finanzbehörden können Steuern stunden, wenn die Einziehung eine erhebliche Härte darstellen würde. Die Finanzverwaltung wird angewiesen, dabei keine strengeren Anforderungen zu stellen.

- Vorauszahlungen: Steuervorauszahlungen sollen leichter angepasst werden können. Sobald klar sei, dass die Einkünfte der Steuerpflichtigen im laufenden Jahr voraussichtlich geringer sein werden, werden die Steuervorauszahlungen unkompliziert und schnell herabgesetzt. Die Liquiditätssituation wird dadurch verbessert.

- Vollstreckungsmaßnahmen: Auf Vollstreckungsmaßnahmen (z.B. Kontopfändungen) beziehungsweise Säumniszuschläge wird bis zum 31. Dezember 2020 verzichtet, solange der Schuldner einer fälligen Steuerzahlung unmittelbar von den Auswirkungen des Corona-Virus betroffen ist.

3. Milliarden-Schutzschild für Betriebe und Unternehmen

Es werden die bestehenden Programme für Liquiditätshilfen ausgeweitet, um den Zugang der Unternehmen zu günstigen Krediten zu erleichtern. Dazu werden etablierte Instrumente zur Flankierung des Kreditangebots der privaten Banken ausgeweitet und für mehr Unternehmen zur Verfügung gestellt.

Bitte beachten Sie hierzu das Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen unter www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2020/03/2020-03-13-download-de.pdf.

Gerne ist Ihnen unser Consilia-Team behilflich.